Hinweise zur psychologischen Beratung

Das Angebot „Psychologische Beratung“ ist keine Heilbehandlung. Eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ist daher nicht möglich. Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.

Hinweise für Gesetzlich Versicherte

Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen zwar eine staatliche Heilerlaubnis, aber verfügen nicht über eine Kassenzulassung.

Leider haben Klienten bei einer Psychotherapie über einen Heilpraktiker grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten. Dies liegt darin begründet, dass Heilpraktiker nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) keine Leistungserbringer im Sinne der Gesetzlichen Krankenkassen sind.

Erfreulicherweise gibt es jedoch immer wieder positive Kulanz-Entscheidungen von gesetzlichen Krankenkassen. Der Versuch, im Vorfeld einer Behandlung bei der jeweiligen Krankenkasse vorstellig zu werden, lohnt sich in jedem Fall. Sie sollten daher Ihre Geschäftsstelle der GKV persönlich aufsuchen. Schildern Sie Ihre Situation und weisen Sie auf u.U. lange Wartezeiten bei zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten hin.

Für einen erfolgreichen Antrag im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei den gesetzlichen Krankenkassen benötigen Sie:

  • das eigentliche Antragsschreiben
  • eine Auflistung der Kontaktaufnahmen mit approbierten Psychotherapeuten und den Ergebnissen (z.B. Wartezeiten)
  • eine ärztliche Bescheinigung der Behandlungsbedürftigkeit oder eine Überweisung
  • die Dringlichkeitsbescheinigung des Heilpraktikers für Psychotherapie

Das Antragsschreiben sowie die Dringlichkeitsbescheinigung erhalten Sie selbstverständlich von mir.

Gesetzliche Krankenkassen unterstützen für gewöhnlich Ihre Versicherten bei der Suche nach ambulanten Therapieplätzen und alternativen Angeboten. Hierzu greifen die Krankenkassen auf eine Liste entsprechend registrierter Therapeuten zu, die wie in Hessen vom MDK Hessen in Oberursel erstellt werden. Diese Liste dient auch der Vereinfachung bei der Antragsprüfung. Hier sollten auch Sie mich finden. Fragen Sie daher ruhig proaktiv bei Ihrer Krankenkasse danach.

Möglicherweise ist es auch wichtig, dass Sie bereits einen Kostenvoranschlag des Heilpraktikers vorweisen können, der zeigt, dass die Behandlungskosten nicht die, eines Psychologischen Psychotherapeuten überschreiten.

Hinweise für privat Versicherte

Sollten Sie eine privaten Krankenkassen oder privaten Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, besteht die Chance einer (wenn auch möglicherweise anteiligen) Kostenerstattung. Bitte prüfen Sie Ihre Vertragsgestaltung mit Ihrem jeweiligen Versicherer und erkundigen sich bitte in jedem Fall vor dem Beginn einer Therapie nach den Modalitäten einer möglichen Kostenerstattung einer Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz (HPG).

Abrechnung

Zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie (HPG) und dem Klienten kommt eine Klientenvereinbarung zustande. D.h. jeder Klient ist zunächst Selbstzahler, unabhängig davon ob und in welcher Höhe die jeweilige Krankenkasse, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle die Kosten rückerstattet oder nicht. Der Klient erhält somit die Leistungen privat in Rechnung gestellt.

Honorar

Mein Honorar entspricht dem für die angebotenen Leistungen üblichen. Gerne nenne ich Ihnen die entsprechenden Konditionen in einem persönlichen Gespräch.

Zahlung

Mein Honorar ist unmittelbar nach der jeweiligen Sitzung fällig und ist in bar zu entrichten.