Ihre Vorteile bei einer Psychotherapie nach Heilpraktiker-Gesetz (HPG)

Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen zwar eine staatliche Heilerlaubnis, aber verfügen nicht über eine Kassenzulassung. Unabhängig von der Frage nach einer möglichen Kostenerstattung der Therapiemaßnahme durch Ihren Versicherer haben Sie als Selbstzahler durchaus eine Reihe von nennenswerten Vorteilen:

  • größere Auswahl bei Ihrer Suche nach einer auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmten therapeutischen Maßnahme.
  • Ihre Therapie kann i.d.R. zeitnah beginnen und Sie haben geringere Wartezeiten.
  • Sie haben die Freiheit, die Dauer der Therapie und die Häufigkeit Ihrer Sitzungen, nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, selbst zu bestimmen.
  • Nutzen Sie ein weites Spektrum verschiedener Psychotherapie-Methoden.
  • Ihre Behandlung wird nicht bei einer Krankenkassenakte aktenkundig. Damit haben Sie eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie bei Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z.B. einer private Kranken-, Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung) in Ihrer eigenen Verantwortung.
  • Ein Ausstieg aus der Psychotherapie ist jederzeit möglich. Nachteile für Sie, z.B. bei Ihrer Krankenkasse, entstehen Ihnen nicht.
  • Das Wichtigste: Im Sinne meiner Klienten passe ich den Umfang und den Methodenschwerpunkt je nach Fortschritt und Ihren individuellen Bedürfnissen flexibel an, so dass Sie mich nicht länger als notwendig brauchen. Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen hiernach gerne weiterhin bei Bedarf zur Verfügung.